Das Angebot der Aufsuchenden Familientherapie als Form der ambulanten Hilfen zur
Erziehung basiert auf der gesetzlichen Grundlage des § 27 SGB VIII (2), in Ausgestaltung des § 31 SGB VIII. Die Aufsuchende Familientherapie ist zudem ein niederschwelliges
therapeutisches Angebot nach § 27 SGB VIII (3).
Je zwei FamilientherapeutInnen begleiten die Familien in Co-Therapie über die Dauer der Hilfe. Die Mitwirkung der Familie ist Vorrausetzung. Oft können bei chronischen und
generationsübergreifenden Krisen andere Hilfen nicht angenommen werden.
Wir bearbeiten Bereiche wie Beziehungserfahrungen, Selbstregulation und Familienerleben. Durch den aufsuchenden Charakter erleben wir die Familien in ihrem Lebensumfeld, eventuelle Barrieren
gegenüber der Therapie können reduziert werden. Die Arbeit vor Ort erleichtert direkte Veränderungen in der Familie, z.B. die Entzerrung bei Konfliktlagen oder ganz praktische Lösungen innerhalb
des Familiensystems.
Die AFT kann Familien auch präventiv bei einer sich anbahnenden Krise darin unterstützen, eine Problemlösestrategie zu entwickeln und durch geeignete Gegenmaßnahmen
wieder ein gesundes Gleichgewicht herzustellen. Familiengerichte beauflagen immer
häufiger Familientherapie für hochstrittige, getrennt lebende Familiensysteme.
Wir arbeiten nach den Qualitätskriterien der DGSF für die AFT
www.dgsf.org/zertifizierung/qualitaetskriterien